Sind Sie für die neuen Lieferkettensorgfaltspflichten gerüstet?

Seit dem 01. Januar 2023 gelten neue Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten sowie zum Schutz der Umwelt. Ziel der Gesetzgebung ist, dass verantwortungsvolle Unternehmen menschen- und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich und ihrer Lieferkette erkennen und Maßnahmen ergreifen, um diese künftig zu verringern oder nach Möglichkeit zu verhindern. Dies betrifft alle in Deutschland ansässigen oder geschäftstätigen Unternehmen sowie

  • ab 2023 mit mindestens 3000 Arbeitnehmer*innen
  • ab 2024 Unternehmen bereits mit 1.000 Arbeitnehmer*innen

Zu den Pflichten zählen:

  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
  • Implementierung eines Risikomanagements
  • Durchführen von Risikoanalysen
  • Ergreifen von angemessenen Maßnahmen
  • Einrichtung eines geeigneten Beschwerdeverfahrens
  • Dokumentation- und Berichtspflichten

Insbesondere muss regelmäßig, jedoch mindestens einmal im Jahr, eine Risikoanalyse durchgeführt werden. Hieraus sind gegebenenfalls entsprechende Abhilfe- und Präventions-Maßnahmen abzuleiten, zu priorisieren und umzusetzen. Die Ergebnisse sind in einem Bericht zu veröffentlichen und an die zuständige Kontrollbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), zu übersenden.

Am 14.12.2023 haben sich das Europaparlament und die EU-Staaten auf eine Richtlinie für ein europaweites Lieferkettengesetz geeinigt. Die EU-Richtlinie zielt darauf, ganz ähnliche Sorgfaltspflichten wie das deutsche LkSG zu implementieren, jedoch werden die Sorgfaltspflichten aus der EU-Richtlinie deutlich weitreichender sein und z. B. die Vereinbarkeit der Geschäftstätigkeiten mit dem Pariser Klimaabkommen beinhalten. Grundsätzlich werden die Regeln für Unternehmen mit mehr als
500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Umsatz gelten.
Für Unternehmen die in Branchen mit hohem Schadenspotenzial tätig sind, gelten die Regeln bereits ab 250 Mitarbeitern und mindestens 40 Millionen Umsatz.

Schon heute werden jedoch viele deutlich kleinere Unternehmen ebenfalls mit der Gesetzgebung konfrontiert, da Unternehmen, die direkt im Geltungsbereich liegen, entsprechende Vorgaben in der Lieferkette weitergeben.

Lieferkettensorgfaltspflichengesetz

Wie kann Sie tec4U-Solutions unterstützen?

Die Umsetzung des LkSG erfordert Zeit, Geld, Personal und Know-how. Die langjährige Erfahrung von tec4U in den Bereichen Material Compliance und nachhaltige Produktgestaltung garantieren Ihnen die erfolgreiche Sicherstellung der Lieferkettensorgfaltspflichten. Wir helfen Ihnen, die Anforderungen aus dem LkSG rechtssicher umzusetzen, Ihre Pflichten zu erfüllen und potenzielle Risiken zu reduzieren.

Das LkSG-Modul in DataCross

Lieferkettensorgfaltspflichten

Innerhalb der etablierten Material Compliance Software DataCross bieten wir ein Lieferkettenmodul an, das die Datenbeschaffung bei den Lieferanten weitestgehend automatisiert und die vorgabenkonforme Durchführung der Risikoanalyse ermöglicht.

Die abstrakte Risikoanalyse jedes Lieferanten besteht aus der Zuordnung eines Länder- und Branchenindexes für die 13 Risikofelder des LkSG. Hieraus berechnet sich für jedes Risikofeld getrennt ein kumulierter Index und ein Risikostatus. Zusätzlich können Sie alle Lieferanten mittels eines Fragebogens zur Lieferantenselbstauskunft bewerten. Die Ergebnisse werden gewichtet und mit den kumulierten Indexwerten jeweils zu einem Gesamtstaus pro Risikofeld zusammengeführt. Die Gewichtung des Fragebogens zu den Indexwerten erfolgt über eine Vertrauenswürdigkeitsbeurteilung des Lieferanten mit Fragen zur CSR, Nachhaltigkeit und Compliance.

Das Ergebnis fließt in den Risikomanagementprozess ein und ist Basis für die konkrete Risikoanalyse, die zur Ermittlung von angemessenen Präventions- sowie Abhilfemaßnahmen dient sowie für die fortlaufende Dokumentation und Berichterstattung.

Die LkSG-Lösung

Material Compliance Software DataCross
  • Aufbau, Berechnungsmethoden und Fragenkatalog sind in Abstimmung mit dem Anwalt entwickelt, der die BAFA berät.
  • Die abstrakte Risikoanalyse und die Angemessenheitsbewertung werden komplett automatisiert durchgeführt.
  • Folgende Werte und Indizes können angepasst und für Berechnungen genutzt werden:
    • Länder- und Branchenindizes
    • Ursachen, Intensität und Umkehrbarkeit für alle 13 Risikofolder und Erfahrung
    • Fragenkatalog mit Bewertung
    • Vorgeschlagene Maßnahmen
  • Die Angemessenheitsprüfung deckt vollumfänglich die Anforderungen der Handreichung der BAFA ab und besteht aus den Kriterien: Wirksamkeit, Art und Umfang der Geschäftstätigkeit, Einflussvermögen, Verursachungsbeitrag und Verletzung.
  • Alle Indizes sind juristisch geprüft und Herkunft, Auswahlgrund und Alternativen transparent dokumentiert.
  • Das Erstellen von Maßnahmen und das Verfolgen erfolgt intuitiv und komfortabel.
  • Das System unterstützt die Erstellung des BAFA-Berichts und verfügt über ein dezidiertes Berichtssystem für alle menschenrechtlichen Fragestellung.

LkSG-Beratung und Services

Material Compliance Software DataCross

Neben der Beratung zur anforderungskonformen Umsetzung des LkSG in Ihrem Unternehmen unterstützt tec4U-Solutions Sie bei der Erstellung der notwendigen Dokumente sowie operativ mit der Übernahme der Lieferantenkommunikation.

Rund um das Thema Lieferkettensorgfaltspflichten bietet tec4U-Solutions folgende Dienstleistungen an:

  • Prozessintegration
  • Erstellung der benötigten Dokumente (Grundsatzerklärung, Verfahrensordnung-Beschwerdeverfahren, Supplier CoC)
  • Status- und Risikoanalysen
  • Datenrecherche & Validierung
  • Schnittstellenkonfiguration
  • Schulungen & Workshops

Mit tec4U-Solutions erhalten Sie eine rechtskonforme sowie funktional einfache und wirtschaftliche Lösung zur Umsetzung der Anforderungen des LkSG!

 

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Stefan Nieser

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